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Weitere Vorsorgemöglichkeiten

Testament, Patientenverfügung & Organspendeausweis

Zusätzlich zur Bestattungsvorsorge empfiehlt es sich, weitere vorsorgliche Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören:

 

Testament

Das Testament ist wichtig, um später die eigenen Wünsche zur Aufteilung des Erbes berücksichtigt zu wissen. Ist keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:

Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig verfassten Testament anbieten.

Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden.

 

Hier hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Vorlagen und Informationen:

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung enthält persönliche Vorstellungen zu medizinischen Maßnahmen im Notfall. Von großer Bedeutung ist sie vor allem dann, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, sich ihrer Umgebung mitzuteilen. In einem solchen Fall müssen oft die nächsten Angehörigen entscheiden, inwieweit lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden. Mit der Patientenverfügung ist gewährleistet, dass entsprechend den Wünschen der betroffenen Person gehandelt wird.

 

Weitreichende Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der folgenden Broschüre vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Organspendeausweis

Mit dem Organspendeausweis geben Sie Ihr schriftliches Einverständnis, dass im Falle eines Hirntods Organe und Gewebe zur Transplantation freigegeben sind, um Patienten in Not zu helfen. Sie können dieses Einverständnis auch auf bestimmte Gewebe und Organe beschränken oder der Organspende sogar komplett widersprechen. Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrer Entscheidung wohlfühlen und dass Ihre Vorstellungen schriftlich festgehalten sind. Damit tragen Sie dazu bei, ebenjene schwierigen Fälle zu vermeiden, in denen Angehörige diese Entscheidung in einer emotional sowieso schon sehr belastenden Situation zu treffen haben.

Ihr Einverständnis ist nicht dauerhaft bindend, Sie können Ihren Ausweis jederzeit abändern oder widerrufen. Er ist nirgends offiziell registriert, sondern ausschließlich dazu gedacht, im Notfall bei Ihnen gefunden zu werden.

Sie bekommen den Organspendeausweis bei Ärzten, diversen öffentlichen Stellen oder in Apotheken. Alternativ können Sie ihn unter dem folgenden Link abrufen und ausdrucken:

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